- Hessen Mobil - 11/2014 Fragen und unbefriedigende Antworten

Seit März 2006 steht die "Westliche Riederwaldsiedlung" als Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Gemäß § 2 Abs. 2 (2) sind Kulturdenkmäler Straßen-, Platz- und Ortsbilder einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen, an deren Erhaltung insgesamt aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht (Gesamtanlagen). Nicht erforderlich ist, daß jeder einzelne Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal darstellt. In der Liste der Hess. Denkmäler http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/ kann man nach einzelne Adressen in der Riederwaldsiedlung suchen - wie z.B. Max-Hirsch-Straße 55 aber auch die Pestalozzischule (Vatterstraße 1), Engelsplatz oder die alten Häuser am Erlenbruch. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Mail von Frau Sroka, Dipl. Geogr. bei Hessen Mobil auf unsere Fragen im neu eröffneten Büro von HM.
Die Hervorhebungen sind von mir (S.H.)

 

 

Sehr geehrte Frau Hoheldahl,

vielen Dank für Ihren Besuch im Informationscenter Riederwaldtunnel am 28.10.2014. Während unseres Gespräches hatte ich mir folgende Fragen von Ihnen notiert, die ich Ihnen nun gerne beantworten möchte:

1.        
Am 9.10.2014 war in der Altenwohnanlage in der Nähe "Rümelinstraße" Ecke "Am Erlenbruch" folgender Lärm/Erschütterungen zu hören/zu spüren: Sehr lautes Abladen von Gesteinen, rammen und vibrieren. Welche Arbeiten wurden an diesem Tag in der Baugrube E1 zum AD Erlenbruch ausgeführt? Waren diese Arbeiten verantwortlich für den gehörten Lärm?

Im Zuge der Bautätigkeiten an der Baugrube E1 (Erlenbruch Dreieck) wurde am 09.10.2014 unter anderem Schotter im Bereich einer Baustraße innerhalb der Baugrube eingebaut. Ramm- bzw. Vibrationsarbeiten wurden in dem betrachteten Zeitraum nicht ausgeführt. Das Material wurde abgekippt, profiliert und mit einer Walze verdichtet. In der Regel sind mit diesen Arbeitsschritten keine außergewöhnlichen Lärmbelästigungen und Erschütterungen verbunden.



2.        
In den Herbstferien sollten weitere Probearbeiten erfolgen. Diese hatte der Minister am 20.08.2014 angesprochen. Wurden diese durchgeführt, verschoben oder gestrichen?

In den Herbstferien 2014 wurden keine Feldversuche durchgeführt. Nach derzeitigem Planungsstand gehen wir davon aus, dass auch keine weiteren Feldversuche für die Erstellung des Lärmschutz- und Beweissicherungskonzeptes erforderlich sind.

3.        
Welcher Lärmschutz wird am AD Erlenbruch hergestellt? Gebogene Lärmschutzwand? Welche Höhe ist hier vorgesehen? Welcher Asphalt wird hier eingebaut? Sie hatten speziell nach der genauen Sorte gefragt.

Im Bereich des Erlenbruch Dreiecks werden ausschließlich gerade Lärmschutzwände hergestellt. Die von Ihnen genannten "gebogenen Lärmschutzwände" sind weiter nördlich im Bereich der Talbrücke Seckbach vorgesehen.

Die Lärmschutzwände im Bereich des Erlenbruch Dreiecks weisen unterschiedliche Höhen (zwischen 2,50 m und 6,00 m) auf. Die Anwohner des Stadtteiles Riederwald sollen durch Lärmschutzwände mit einer Höhe von 6,00 m geschützt werden, die auf der Ostseite des Erlenbruch Dreiecks geplant sind.

Auf der Fahrbahn der Ostumgehung Frankfurt (A 661, ohne Bauwerke) wird ein so genannter "Flüsterasphalt" der auch als "offenporiger Asphalt" bezeichnet wird mit einem Kennwert von -5 dB(A) eingebaut. Auf den Brückenbauwerken wird aus technischen Gründen ein Fahrbahnbelag mit einem Kennwert von -2 dB(A) eingebaut. Die genaue "Sorte / Bezeichnung" dieses Fahrbahnbelages wird erst im Zuge der Ausschreibung der Bauleistung festgelegt. In jedem Fall müssen jedoch von dem einzubauenden Material die o. g. lärmmindernden Bedingungen erfüllt werden.

Das aktualisierte Immissionsschutzgutachten zum Tunnel Riederwald steht Ihnen auf der Internetseite www.tunnelriederwald.de unter "Service" / "Downloads" / "Gutachten Lärm" zur Verfügung.

4.        
Bleibt die Aus-/Auffahrt Frankfurt-Ost unverändert?

Die Bautätigkeiten zum "Tunnel Riederwald" und zur "Vervollständigung der Ostumgehung Frankfurt" enden im Süden an der Brücke über die Straße "Am Riederbruch" (Zufahrt zum SB-Großmarkt "Metro"). Umbauarbeiten an der Anschlussstelle Frankfurt-Ost sind im Zuge der oben genannten Maßnahmen nicht beabsichtigt.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Stina Sroka
(Dipl.-Geogr.)
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Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
Frankfurt am Main
- Dezernat BA 11; Bau Riederwaldtunnel -
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