Luftreinhalteplan (LRP)

Seit März 2006 steht die "Westliche Riederwaldsiedlung" als Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Gemäß § 2 Abs. 2 (2) sind Kulturdenkmäler Straßen-, Platz- und Ortsbilder einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen, an deren Erhaltung insgesamt aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht (Gesamtanlagen). Nicht erforderlich ist, daß jeder einzelne Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal darstellt. In der Liste der Hess. Denkmäler http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/ kann man nach einzelne Adressen in der Riederwaldsiedlung suchen - wie z.B. Max-Hirsch-Straße 55 aber auch die Pestalozzischule (Vatterstraße 1), Engelsplatz oder die alten Häuser am Erlenbruch. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Endlich wird die steigende Belastung der Luft wieder ein öffentliches Thema in Frankfurt

- Erweiterung von Umweltzonen
- Einsatz von mehr Meßstationen
- Verabschiedung des Luftreinhalteplan Frankfurt - 2. Fortschreibung

 

Luft ist eine der Vorbedingungen für alles Lebendige auf dem Land. Pflanzen, Tiere und Menschen können ohne Luft nicht existieren. Und doch setzen wir gerade in diesem Jahrhundert dieses kostbarste Gut aufs Spiel - gute Luft gibt es in Kurorten -  verschmutzte Luft durch Auto und Industrie im übrigen Land. Verschmutzte Luft kann man kaum messen, kaum riechen. Aber wir werden krank, wenn sie nicht mehr sauber genug ist. Zuerst die Schwachen, die Alten, die Kranken, die Kinder. Das sind angeblich die unabdingbaren Konsequenzen der Industrialisierung, der Motorisierung, der Konzentration von Menschenansammlungen. London war einmal eine Stadt, die am "fog" fast zugrunde ging. Aber London zeigt auch, dass es Wege aus dem Dilemma gibt. Peking zeigt uns, wohin der unüberschaubare Grad der Mobilisierung führt - an manchen Tagen ist es dort inzwischen fast unmöglich, das Haus zu verlassen.

Ein Foto der heutigen Situation in China. Im Jahr 2003 - während ich in Bejing (Peking) war, sah ich dort - im Gegensatz zu heute - vor allem Radfahrer auf den Straßen, wenige Autos. Mit der Vielzahl der Autos - und wohl auch der vielen Kohlefeuerstellen der Haushalte - wurde daraus eine Stadt im Smog. Das London des 19. und frühen 20. Jahrhundert war berühmt berüchtigt für seinen "fog". Mit dem Verbot von offenen Feuerstellen in den Häusern erreichten die Londoner, dass der berühmte Londoner Nebel nur noch in den Wallace-Krimis aufersteht. Es ist also nicht unmöglich, Einfluß auf die Verschmutzung von Luft und Veränderung des Klimas zu nehmen! Das versucht auch der Gesetzgeber mit den LPR (Luftreinhalteplänen), Umweltzonen, mit der Einrichtung eines Umweltbundesamtes (UBA) - die Staaten weltweit mit Klimakonferenzen - leider bisher immer noch ein Feld, in dem das Bewußtsein der Akteure für die Folgen ihres Handelns nicht vorhanden ist. Die Folgen aber sind langanhaltend bis tödlich.



s. dazu auch auf der homepage des Umweltbundesamt (UBA)

Rechtliche Grundlagen - UBA (Umweltbundesamt) für Luft

Rechtliche Grundlagen - UBA (Umweltbundesamt) für Lärm/Verkehr

 

Die Ortsbeiräte im Frankfurter Osten diskutieren und die Presse berichtet s. die Zusammenstellung

  • Im OBR 11 hat in seiner letzten Sitzung im Februar 2015 neue Anträge
    für 2 Meßstationen und für eine Erweiterung der Umweltzone (s. unten) im Riederwald gestellt.

     
  • Im OBR 3 will man die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplan für Frankfurt prüfen
    und in einer der nächsten Sitzungen diskutieren.

    Immerhin wurde über den OBR 3 inzwischen erreicht, daß
    Frau Heilig, Dezernat Umwelt und Gesundheit
    eine Bürgerbeteiligung seitens des Ministers zugesagt hat. Erstaunlich: Offenbach hat schon seit
    November 2011 eine 2. Fortschreibung eingereicht - inclusive öffentlicher Auslegung der Unterlagen, Beteiligung der Bürger und der Aufnahme von Einwendungen. Frankfurts 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist immer noch nicht gültig. Weitere Informationen und eine Aufstellung der gültigen hessischen Luftreinhaltepläne finden Sie auf der Seite vom Hessischen Ministerium Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    HLUG.

         

Zur Erweiterung der Umweltzone:

Im Luftreinhalteplan ist zu lesen, daß in 2014 bereits 93% aller Fahrzeuge in Frankfurt mit der grünen Plakette ausgerüstet sind. Mit einer weiteren Zunahme ist in diesem Jahr zu rechnen.

Frage:
Was genau ist eine Umweltzone?
s. dazu
Umweltzone - auf der homepage der Stadt Frankfurt

Das Umweltbundesamt (UBA) stellt sich die Frage:
Was bringt die Umweltzone an Feinstaubreduktion?

Die Umweltzone ist eine Maßnahme, die den Benutzern weniger umweltbelastender Fahrzeuge insofern Vorteile verschafft, als nur diese das abgegrenzte Gebiet - die  Umweltzone - befahren dürfen. Fahrzeuge mit hohen Feinstaubemissionen werden ausgeschlossen. Die erwartete Wirksamkeit einer Umweltzone hängt von vielen Faktoren ab. Aus heutiger Sicht sind bis zu zehn Prozent Verminderung der PM10-Jahresbelastung und etwa 25 Überschreitungstage pro Jahr weniger möglich.

Für den Riederwald und den Frankfurter Osten bedeutet das:
Auf dem Erlenbruch ist der Anteil von LKWs hoch – hier sollte jede mögliche Verbesserung eingefordert werden.
Ein Wermutstropfen: die Autobahnen dürfen laut Anordnung des BMVI nicht in die Umweltzone integriert werden.
Trotzdem wäre es sicher sinnvoll, die
Umweltzone Frankfurts und Offenbachs zusammenzulegen.
Deshalb ist es so wichtig, dass die Stadt auch mit diesem Antrag noch einmal darauf hingewiesen wird,
welche Probleme im Frankfurter Osten bestehen und dass Handeln dringend erforderlich ist.

Allerdings: das mächtige IHK Forum - bestehend aus 10 IHKs der Region hat sich bereits 2010 gegen eine regionale Umweltzone ausgesprochen:
IHKs lehnen regionale Umweltzone ab!!

Auch die tatsächliche Durchsetzung der nächtlichen 30km-Zone sollte weiter verfolgt werden – aber
die Polizei kann aufgrund von personellen Engpässen nur sporadisch Tempomessungen durchführen.


 

Einrichtung von Meßstationen zur Feststellung von Überschreitungen
der gesetzlich festgelegten Grenzwerte

- Die Installation einer Meßstation im Erlenbruch ist längst überfällig (am Seniorenheim),
  weil dort die höchsten Belastungen auftreten.

- Allerdings ist es fraglich, ob eine zweite Station in der Vatterstraße Sinn macht.
  In der Vatterstraße findet kaum Verkehr statt. Auch ist der Abstand zum Erlenbruch so groß,
  daß sich überhöhte Schadstoffkonzentrationen inzwischen so stark verteilt haben, daß sie
  dort kaum noch nachweisbar wären.


Schätzungsweise wird eine solche Station etwa 100.000 Euro kosten.

 

Luftreinhalteplan nach europäischem und nationalem Recht
in: Wikipedia

"Ein Luftreinhalteplan, im EU-Recht Luftqualitätsplan genannt,[1] soll für ein Gebiet oder einen Ballungsraum gewährleisten, dass von der europäischen Union festgelegte Grenzwerte für Luftschadstoffe eingehalten werden können.[2] Rechtsgrundlage sind die europäischen Richtlinien zur Luftqualität (96/62/EG und 2008/50/EG) und zu Grenzwerten (1999/30/EG). Auf nationaler Ebene gelten in Deutschland § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die 39. BImSchV, in Österreich § 9a des Immissionsschutzgesetzes-Luft.

Zu den mannigfaltigen möglichen Maßnahmen in einem Luftreinhalteplan gehören Beschränkungen für den Schienen- und Straßenverkehr, für Feuerungsanlagen (siehe Luftreinhalteplan Aachen 2009[3]), sowie die Einrichtung sogenannter Umweltzonen.

In der längerfristigen Konzeption des Luftreinhalteplans liegt der wesentliche Unterschied zum Aktionsplan. Da sich beide Planarten jedoch inhaltlich mit sehr ähnlichen Fragestellungen befassen, können Aktionspläne Teil eines Luftreinhalteplans sein (§ 47 Abs. 2 S. 3 BImSchG), solche Pläne werden dann als Luftreinhalte- und Aktionsplan bezeichnet. ...

Die messtechnische Grundlage des Luftreinhalte-Planes erfordert eine mehrjährige Überwachung der Luftqualität durch Messstationen"


Zum Luftreinhalteplan der Stadt Frankfurt:
Der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main ist in einzelne Regionen aufgeteilt - so der Teilplatz Frankfurt
und wird regelmäßig fortgeschrieben. Laut homepage der Stadt Frankfurt gilt hier immer noch 1. Fortschreibung, während für andere Städte und Gemeinden bereits die 2. Fortschreibung (wie z.B. Offenbach und viele andere hessische Gemeinden) gültig ist. 


"Rechtliche Grundlage der 3. Stufe der Umweltzone ist die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten. Er kann unter dem Link HMUELV (2011): Luftreinhalteplan Frankfurt heruntergeladen werden." (hp der Stadt Frankfurt)

In dem link zum Luftreinhalteplan (s.o.) wird u.a. auch die Art und Weise der Öffentlichkeitsbeteiligung beschrieben:

HMUELV (2011): Luftreinhalteplan Frankfurt - 1.3 Öffentlichkeitsbeteiligung
"Gemäß § 47 Abs. 5a BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung oder Änderung von Luftreinhalteplänen zu beteiligen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch
Ankündigung der Auslegung des Entwurfs der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main,
im Staatsanzeiger des Landes Hessen am 4. April 2011 (StAnz. 14/2011 S. 596) sowie
durch Pressemeldungen des Umweltministerium
sowie der Stadt Frankfurt am Main.

Der Planentwurf konnte für die Dauer vom 5. April 2011 bis einschließlich 4. Mai 2011 bei der Stadt Frankfurt am Main eingesehen werden. Während der Zeit vom 5. April 2011 bis einschließlich 18. Mai 2011 konnten Bedenken, Anregungen oder Einwände beim HMUELV geltend gemacht werden.

Im Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung stand der Planentwurf auch auf den Internetseiten
des Umweltministeriums,
der Stadt Frankfurt am Main sowie
des Hessischen Lan-desamtes für Umwelt und Geologie
zur Einsicht und zum Herunterladen bereit.

 

 

 

2. Fortschreibung LRP Teilplan Offenbach
 

 

 

 

 

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