- 12/2014 - Einhausung A661 - Zwischenstand

Seit März 2006 steht die "Westliche Riederwaldsiedlung" als Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Gemäß § 2 Abs. 2 (2) sind Kulturdenkmäler Straßen-, Platz- und Ortsbilder einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen, an deren Erhaltung insgesamt aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht (Gesamtanlagen). Nicht erforderlich ist, daß jeder einzelne Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal darstellt. In der Liste der Hess. Denkmäler http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/ kann man nach einzelne Adressen in der Riederwaldsiedlung suchen - wie z.B. Max-Hirsch-Straße 55 aber auch die Pestalozzischule (Vatterstraße 1), Engelsplatz oder die alten Häuser am Erlenbruch. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Einhausung A661 - Zwischenstand
s. dazu auch: Mehr Autobahnspuren
 

 

Wenn von der Einhausung der A661 gesprochen wird, handelt es sich um zwei Projekte

- einerseits um die Einhausung ab der Seckbachgalerie bis zur neuen Wohnsiedlung Atterbery.
  Für diesen Entwurf von Krebs & Kiefer gibt es bereits ziemlich konkrete Planungen.
  Sie wird im Planungsdezernat von Olaf Cunitz betreut

- andererseits um die geforderte Einhausung der A66/A661 ab Ende Riederwaldtunnel-
  Erlenbruchdreieck bis zur Seckbachgalerie. Hier liegt eine Machbarkeits-/Potentialstudie
  der Fa. Grontmij vor mit noch sehr allgemeinen technischen und finanziellen Werten.

Für die Einhausung Seckbachgalerie-Atterbery ist das Planungsdezernat zuständig -
diese Einhausung mit neuem Wohngebiet über der A661 wird wohl realisiert.
Allerdings werden die Kosten für die Einhausung von der Stadt getragen werden müssen.

Für die Einhausung Riederwaldtunnel-Seckbachgalerie incl. Erlenbruchdreieck ist das Verkehrsdezernat zuständig.
Die Stadt hat eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, eine Einhausung würde demnach 100-140 Mio Euro
kosten. Der Bund ist bisher aber nicht bereit, mehr als die "gesetzlich vorgeschriebenen(?) Lärmschutzwände"
zu bauen und zu finanzieren. Auch hier soll die Stadt Frankfurt die Mehrkosten übernehmen. Die Machbarkeits-
Studie von Grontmij hat aber keine Refinanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt, was aber wohl auch nicht der Auftrag gewesen war.


Wenn Olaf Cunitz über den Planungsstand der Einhausung der A661 spricht, bezieht er sich auf die
Atterbery-Einhausung mit dem geplanten neuen Wohngebiet - einem neuen städtebaulichen Projekt,
das Frankfurt aufgrund seiner raschen Bevölkerungszunahme dringend benötigt.

 

 

Wohnviertel über der Autobahn  FR vom 07.01.2015

Über die Ergebnisse der Veranstaltung vom 02.12.2014 berichtet die FR berichtet erst jetzt -
weitere Infos und Kommentare siehe auch unten:
Bernemer Gespräch“ der SPD Bornheim                     
"Die Bauarbeiten für eine Teil-Einhausung der Autobahn 661 könnten 2016 beginnen.
Entscheidend für den Baubeginn ist der Verkehrswegeplan des Bundes.
Schon jetzt ist klar, im Falle einer Einhausung der A661 werden zahlreiche Freizeitgärten wegfallen..."

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Ein externer Kommentator schreibt dazu:
In der FR vom 07.01.2015 steht ein ausführlicher Bericht zu der Info-Veranstaltung,
die Herr Bürgermeisters Cunitz am 02.12.2014 bei der SPD in der "Sonne"
zum Planungsstand einer Deckelung für die A661 gehalten hat.

Darin wird von Erweiterungen der A66 und der A661 um jeweils 2 Fahrstreifen
plus 2 Seitenstreifen im künftigen Bundesverkehrswegeplan 2015
als eine mehr oder weniger sicher zu erwartende Maßnahme ausgegangen,
während der Alleentunnel nicht gebaut werden soll.

Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, wofür die Autobahnerweiterungen gebraucht werden,
wenn der Alleentunnel nicht gebaut wird? Denn ohne Alleentunnel entfallen die ursprünglich
dort geplanten Verkehrsbewegungen durch die Stadt.

Und weiter stellt sich die Frage, ob die Ostumfahrung (A661) und der Riederwaldtunnel (A66)
dann noch einer juristischen Prüfung standhalten und deren Planfeststellungsbeschlüsse bestandskräftig sind?

Schließlich wurde deren Notwendigkeit seinerzeit mit dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen
aus dem Alleentunnel begründet.

Im Moment wird der Planfeststellungsbeschluß zum Alleentunnel aber immer noch nicht aufgehoben,
obwohl sich alle beteiligten Instanzen inzwischen mit einem Bauverzicht einverstanden erklärt haben
und somit ein entsprechender gesetzlicher Handlungszwang besteht, der vom Verkehrsministerium
bisher nicht umgesetzt wird.

Es ist daher m. E. wohl eher so, daß man den Planfeststellungsbeschluß für den Alleentunnel
in Wiesbaden nur deshalb aufrecht erhält, um dem Bau des Riederwaldtunnels
nicht die Genehmigungsgrundlage zu entziehen.

Hier sollte baldmöglichst eine juristische Klärung durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht herbeigeführt werden.

Herr Bürgermeister Cunitz erklärte dann noch, daß eine Einhausung der A661 für das geplante
Ernst-May-Viertel allein durch die Stadt zu stemmen sein werde. Hierbei vergißt er wohl,
daß die zu erwartende Lärm- und Schadstoffbelastung einer erweiterten Autobahn
für die Anwohner immens und nicht vertretbar ist. Eine Zustimmung zu einer Autobahnverbreiterung
dürfte es seitens der Stadt deshalb nur gegen eine Finanzierungszusage des Bundes für
eine komplette Einhausung der Autobahn geben (Verursacherprinzip).

Erst eine komplette Einhausung der Autobahn mit Schadstofffiltern schafft in der Stadt die
Voraussetzung für eine gesunde und ungestörte Wohnumgebung, die allen Ansprüchen genügt.

Vergleichbare Projekte wurden bereits mehrfach in deutschen Großstädten realisiert
und vom Bund mitfinanziert.

 

Zuschüsse vom Bund bleiben aus    FAZ vom 08.12.2014
Der Bund baut die A661, die Stadt muss aber für die Überbauung zahlen - das ist die Quintessenz der
Bemühungen der Frankfurter Politiker in puncto Einhausung bei Atterbery. Die Stadt muss die Kosten allein tragen.

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Stadt zahlt für Einhausung  FR vom 09.12.2014
Bund und Land geben für A661-Deckel nichts hinzu. Die FDP-Vorsitzende Annette Rinn:
"Wer auf Zuschüsse für die Einhausung hofft, kann seine Wünsche auch per Brief
an den Weihnachtsmann richten." Die FDP will sich dafür einsetzen, dass mehr Wohneinheiten
als geplant entstehen sollen ...

weiterlesen …

 

Die Informationen über die Gestaltung der geplanten Einhausung der A661 oberhalb der Seckbach-Galerie
in:
Wohnviertel über der Autobahn  FR vom 07.01.2015 von Florian Leclerc (s.o.)


Bernemer Gespräch“ der SPD Bornheim                     
Quo Vadis Bornheim? Einhausung der A661 - Zwischenstand

 

Moderator: Holger Tschierke, SPD  -  GastOlaf CunitzDie Grünen, Bürgermeister und Planungsdezernent

 
2. Dezember 2014 Dienstag Abend in der "Sonne", eine der ältesten Apfelweingaststätten in Bornheim.
Die Bornheimer SPD hat Olaf Cunitz, Die Grünen eingeladen zum Bericht über den Stand der Planungen
der Einhausung der A661. Der kleine Saal ist voll, das Interesse am Thema und die Sorgen vor den Belastungen
der Autobahn groß. Zur Enttäuschung vieler wollte der Planungsdezernent aber nur über das neue
Einhausungsprojekt Atterbery - und nicht über den Abschnitt Riederwaldtunnel/Erlenbruchdreieck reden.
Dafür sei sein Kollege Stefan Majr im Verkehrsdezernat zuständig. Eine Zusage gab es trotzdem:
Holger Tschierke wird gemeinsam mit dem SPD-Ortsverein Riederwald eine Veranstaltung planen.

Daß die Aufteilung der Zuständigkeiten für das Projekt Riederwaldtunnel/Erlenbruchdreieck im Verkehrsdezernat
und für das Projekt Atterbery mit Einhausung und geplanten Wohngebiet beim Planungsdezernat liegen,
wollte den Anwesenden nicht einleuchten: Gerade im Frankfurter Osten stehen so viele innerstädtische
Entwicklungsprojekte an, dass ein gemeinsames Dezernat für den gesamten Frankfurter Osten
sinnvoll ist. Auch für den östlichen Teil kann eine Einhausung realisiert werden mit eindeutigen Vorteilen:
es gibt bereits eine Infrastruktur (Schulen, Kindergärten ...) und man kann auf vorhandene Planungen zurückgreifen:
Stadtrat Ernst May hatte in den 20er Jahren eine Siedlung zwischen dem Bornheimer Hang und der Riederwaldsiedlung
geplant - die
Rothbuschsiedlung s. auch Bild unten. Es darf keine Denkverbote geben: auch die jetzige Trassenführung
der A661 über Brücken zur Seckbachgalerie,die eine ähnliche Einhausung wie bei Atterbery verhindern, sollte noch
einmal überdacht werden.

Cunitz berichtete über die Fortschritte im Planungsdezernat: er hat vor allem das Projekt der Einhausung Atterbery
seit seinem Amtsantritt vor 2 Jahren intensiv verfolgt. Es waren schwierige juristische Abstimmungen

zwischen Bund - Land - und der Stadt. Damit der bereits seit langem planfestgestellte Alleentunnel
aus dem Bundesverkehrswegeplan rückabgewickelt werden kann, muß 2016 muß Bundestag dazu
seine Zustimmung geben.

 
Zudem wurde die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH einbezogen, um die
technischen Anforderungen an das Tunnelbauwerk zu präzisieren. Der Tunnel der Einhausung
werde in einem neuen Verfahren gebaut - es würden neuentwickelte Betonbögen verwendet,

für dieses innovative Projekt erhofft sich Cunitz zusätzliche Fördergelder vom Bund.
 
Die Eigentumsverhältnisse mussten erfaßt und geklärt werden - so hat auch die Stadt hier Grundstücke,
die Kleingärten sollen wo möglich erhalten bleiben und die ca. 400 Eigentümer der sehr unterschiedlichen
Grundstücke in die Planung einbezogen werden. Die Blumengroßmarkthalle hat bisher keine Bereitschaft gezeigt,
ihren Standort aufzugeben. Daher gibt es zur Zeit 2 Varianten: entweder einen kleineren Zugang
über die Festeburgstraße - oder aber - die größere Variante - über die Seckbacher Landstraße.

 
Die Finanzierung der Einhausung soll durch den Verkauf der erschlossenen Grundstücke realisiert werden.
Dies soll über einen Treuhänder organisiert werden und ist damit nicht haushaltsrelevant.
Die Stadt beabsichtigt, hier 4.000 Wohneinheiten errichten zu lassen - ein großes Projekt der Stadtentwicklung
das ähnlich wie beim Riedberg sicher nicht alle Kosten decken wird, aber für die zukünftige Entwicklung
derStadt wichtig ist. Auch wird der Deckel die jetzige Zerschneidung des Stadtteils durch die Autobahn aufheben.
30% der Wohneinheiten sollen als sozial geförderter Wohnraum entstehen. Das ist die neue Vorgabe des Magistrats
die auch für den Gallus gelten wird. Die Befürchtung, dass damit vor allem hochpreisiger Wohnraum
entstehen und zu einer weiteren Anspannung auf dem Wohnungsmarkt führen wird, sieht Cunitz nicht.
Es wäre zusätzlicher Wohnraum, dadurch würden auch andere Wohnungen frei.
 
Frühestens 2023 ist mit dem Ende der Baumaßnahmen zu rechnen. Allerdings können Randgebiete
wie z.B. an der Friedberger Warte schon früher in Angriff genommen werden.

Unklar blieb, wie breit die Einhausung werden wird. Wenn der Alleentunnel nicht gebaut würde - und davon
ist beim derzeitigen Planungsstand auszugehen -wäre eine Erweiterung der Autobahn auf 2x3 Spuren unnötig.
Das würde einen Rückbau der jetzigen Maßnahmen notwendig machen - denn planfestgestellt für die A661
sind nur 4 Spuren. Und auch das würde die Kosten für den "Deckel" minimieren.
 
 
Kommentar: Was machen die Hessen falsch?
Die Stadt Frankfurt muss die Lärmschutzmaßnahmen für die Neubausiedlung Atterbery
entlang der A661 selbst finanzieren. Ein Gutachten von Krebs und Kiefer hatte den Weg zu einer
win-win-Lösung gezeigt: einen Deckel - der zusätzlichen Grund und Boden schafft -
groß genug für eine neue städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - und bei entsprechender
Vermarktung mit hoher Kostendeckung - ein neuer Stadtteil fast zum Selbstkostenpreis.
Der Haken: auch hier das bekannte Frankfurter Problem - es werden hochpreisige
Eigentumswohnungen - aber kaum noch bezahlbare Mietwohnungen gebaut.
Olaf Cunitz geht davon aus, dass dadurch Wohnungen freiwerden.
Die bisherige Erfahrung in allen Großstädten ist aber,dass diese hochpreisigen Wohnungen
häufig Spekulationsobjekte sind und den Wohnungsmarkt nicht entlasten.

 
Die Münchner Stadtplaner gehen schon seit langem einen anderen Weg - einen sehr eigenwilligen:
die Preise für die Grundstücke, die von der Stadt angeboten werden, können nicht ÜBERboten werden,
ein mittlerer Wohnungsstandard und auch der Mietpreis sind festgelegt,
Eigenbedarfskündigungen nicht möglich. Und - 50% der Wohnungen sollen preisgebunden sein,
nur 50% als freier Mietwohnungsbau - also auch keine Eigentumswohnungen.
Olaf Cunitz sollte sich von den Münchner Planern über das Ergebnis der Ausschreibung,
die Mitte 2014 endete, informieren lassen -es wäre möglicherweise ein Anfang aus der Preisschraube!
 
Planungsentwurf für die Rotenbusch-Siedlung/Riederwald-Kolonie/Bornheimer Hang

Münchner Stadtplanungspolitik - z.B. Ausschreibung 2014
Konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB) München Modell-Miete ...

Die Kriterien sind unter anderen:
- Die Fläche wird mit 50 % der Gesamtgeschossfläche im "Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB)"
  - das ist geförderter Mietwohnungsbau - und
    zu 50 % der Gesamtgeschossfläche im München Modell-Miete oder München Modell-
    Genossenschaften - das ist freifinanzierter Mietwohnungsbau mit
    Bindungen für den "Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB)" ausgeschrieben.
- Der Verkaufspreis wird von der Stadt München festgelegt und kann nicht ÜBERboten werden
- gemeinschaftliche Bewerbungen sind möglich (von nicht so kapitalkräftigen Investoren)
- Ausstattung der Wohnungen, Miete - nach dem Münchner Mietspiegel - sind geregelt
- die Größe und Ausstattung der Wohnungen ist festgelegt
  (keine Eigentumswohnungen, keine Luxuswohnungen)
- der Mietpreis ist vorgegeben, Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen,
- Zweitvermietungen müssen sich am Münchner Mietspiegel orientieren ....

 

Konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB) München Modell-Miete ...
Inhaltsverzeichnis
1. Lage .....................................................................................................................................3
2. Verkehrliche Erschließung........................................................................................................4
3. Grundstücksdaten..................................................................................................................4
4. Wohnbauarten.......................................................................................................................5
5. Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Bewerbung.....................................................................6
6. Baurecht...............................................................................................................................7
7. Gestaltungsleitfaden und Beratungsgremium ..........................................................................7
8. Bodenverhältnisse.................................................................................................................7
9. Dienstbarkeiten.....................................................................................................................8
10. Ökologische und energetische Anforderungen
(Grundvoraussetzungen)...........................................................................................................8
11. Kaufpreis.............................................................................................................................9
12. Erschließung......................................................................................................................10
13. Ausschreibungsverfahren...................................................................................................11
14. Grundvoraussetzungen für die Vergabe..............................................................................11
15. Bindungen und Festlegungen für den Flächenanteil im
"Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB)".............................................................................12
15.1 Ausstattungsstandard.....................................................................................................12
15.2 Aufteilungsverbot während der Bindungszeit (Bindungsdauer)...........................................13
15.3 Verbot der Eigenbedarfskündigung...................................................................................14
15.4 Begrenzung der Erstvermietungsmiete.............................................................................14
15.5 Mietanpassung nach Verbraucherpreisindex......................................................................14
15.6 Begrenzung der Wiedervermietungsmiete........................................................................15
15.7 Verbindliche Zustimmung und Regelungen im Kaufvertrag.................................................15
16. Bindungen und Festlegungen für den Flächenanteil im
München Modell-Miete bzw. München Modell-Genossenschaft .................................................15
17. Auswahlkriterien für die Vergabe (Konzeptbezogene Angebote).........................................16
17.1.Erhöhung der Bindungsdauer im
"Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB)"............................................................................16
17.2.Wohnungspolitische Kriterien .........................................................................................17
17.3.Energetische Kriterien....................................................................................................18
17.4.Ökologische Kriterien.....................................................................................................18
17.5.Verbindliche Zustimmung und Regelungen im Kaufvertrag................................................20
18. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit......................................................................................20
19. Bewerbung .....................................................................................................................21
20. Weiterer Ablauf des Verfahrens.........................................................................................23
21. Grundstückserwerb und Fristen........................................................................................24
22. Kontakt ..........................................................................................................................24
23. Anlagenverzeichnis..........................................................................................................25

   

Münchner Verkehrspolitik

In München forderten die Bürger schon 1996
in einem Bürgerentscheid den Ausbau bzw. die Untertunnelung
der Stadtautobahn - des Mittleren Rings.

"Ein Meilenstein für die Entlastung der dicht bewohnten Stadtquartiere
wurde mit dem Ausbau des Mittleren Rings erreicht,
der von der Bürgerschaft 1996 mit Bürgerentscheid
durchgesetzt wurde und seither andauert. ...

Die neuen Tunnel am Petuelring, am Richard-Strauss-Ring und am
noch im Bau befindlichen Luise-Kiesselbach-Platz
beanspruchen
zusammen 847 Millionen Euro, von denen die Stadt 485 Millionen Euro zu tragen
hatte. Sie verbessern sowohl die Verkehrsführung als auch
die Wohnsituation der lärmgeplagten Anwohner und machen an der
Oberfläche Platz für neue öffentliche Räume wie den Petuelpark.

Mit Hilfe des Förderprogramms „Wohnen am Ring“ wurden zudem
an vielen Stellen entlang des Mittleren Rings Verbesserungen des Lärmschutzes
für die Menschen geschaffen, die nicht direkt vom Ausbau der drei
Tunnel profitiert haben.

Gleichzeitig wurde das Parkraummanagement eingeführt
und sukzessive ausgeweitet auf mittlerweile 62 Parklizenzgebiete.
Es deckt heute fast den gesamten Bereich innerhalb des Mittleren Rings ab.
Damit ist es gelungen, den vorhandenen Parkraum gerecht zu nutzen.
Ring-Tunnel und Parkraumbewirtschaftung haben zu einer Abnahme des
Verkehrs innerhalb des Mittleren Rings und zu einer Befriedung
der vormals völlig zerstrittenen Verkehrsdebatte in der Stadt geführt. " (S. 76 ff)
                               

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